Kehrtermine der Schornsteine

Die Kehrung der Rauchschornsteine, Verbindungsstücke der Heizungen oder Abgasleitungen von Feuerstätten mit festen (Holz,Kohle), oder flüssigen (Öl) Brennstoffen werden in bestimmten Abständen durchgeführt.

Die Häufigkeit der Kehrung richtig sich nach den angeschlossenen Feuerstätten mit den genannten Brennstoffen, die Sie aus Ihrer Jahresrechnung oder Jahresaufstellung ersehen können. Bei Fragen zu Ihrer Jahresrechnung / Jahresaufstellung rufen Sie mich bitte an (Tel.05041-81553) oder schicken Sie mir eine E-Mail

Hier die Termine:

·         einmalige Kehrung der Schornsteine im Jahr (offene Kamine, Waschkessel, Einkochherde und selten benutzte Feuerstätten):

3. Quartal (etwa Juni bis August)

·         zweimalige Kehrung der Schornsteine (Zusatzfeuerstätten zu Heizungen z.B. Kaminöfen, Kachelöfen):

2. und 4. Quartal (etwa Anfang April und Anfang Dezember)

·         dreimalige Kehrung der Schornsteine (z.B.Feuerstätten in Häusern ohne Heizung oder häufig benutzte Feuerstätten):

1. 2. und 4. Quartal (etwa Ende Januar, Anfang April und Anfang Dezember)

·         viermalige Kehrung der Schornsteine (ganzjährig benutzte Feuerstätten für feste Brennstoffe):

1. 2. 3. und 4. Quartal (etwa Ende Januar, Anfang April, Juli und Anfang Dezember)

 

Schornsteine, an denen keine Feuerstätten angeschlossen sind, werden nicht gekehrt.

Abgas.-und Lüftungsschornsteine oder Leitungen werden bei ausreichend großen Querschnitt und überschaubarer Länge durch Inaugenscheinnahme auf Ihre Gebrauchsfähigkeit überprüft.

Zur gefahrlosen Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten halten Sie bitte Einrichtungen wie Ausstiegsöffnungen, Laufstege, Trittflächen und Leitern in gebrauchsfähigem Zustand.


Bei Fragen oder Terminänderungen wenden Sie sich bitte an mich

Ihr Bez.-Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater i.H.

Friedrich-Wilhelm Terborg

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Stand: 01.01.2007