Wer hat Angst vorm "Schwarzen Mann"

Sehr gehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

in letzter Zeit häufen sich unwahre Behauptungen gegen das Schornsteinfegerhandwerk, die durch Interessengruppen verbreitet werden, auf Flugblättern oder manchmal sogar in der Presse erscheinen. Sie erwarten zu Recht Aufklärung und Transparenz bei unserer Dienstleistung. Da unser Handwerk einige Besonderheiten aufweist, stellen wir hier für Sie richtig:

1. Muss die Messung des Schornsteinfegers an der Heizungsanlage bezahlt werden oder nicht?

Es wird rechtsirrig die Meinung vertreten, die turnusgemäße Immissionsschutzmessung müsse nicht bezahlt werden, da §52 des Bundesimmissionsschutzgesetzes besage, die Gebührenzahlung müsse erst geleistet werden, wenn ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle beim Auto, die Heizungsanlage nicht in Ordnung sei. Das ist falsch. §52 regelt für den Kunden kostenfreie Messungen, zu denen ein Betreiber einer Feuerungsanlage durch besondere Anordnung im Einzelfall von Behörden verpflichtet wurde- beispielsweise bei Nachbarschaftsbeschwerden. Die jährlich wiederkehrende Messung an der Heizung wird nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (§§6/ und 8-11 in Verbindung mit §15) durchgeführt. Diese besagt, dass Ihre Heizung in einem jährlichen Abstand vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden muss. Dies geschieht nach dem Schornsteinfegergesetz, als besondere gesetzliche Regelung, die Gebühren in Verbindung mit den landesspezifischen Gebührenordnungen regelt.

 

2. Gibt es das Schornsteinfegersystem wirklich nur in Deutschland?

Vielfach wird behauptet, das deutsche System des Schornsteinfegerhandwerks sei in Europa einzigartig. Das stimmt nicht. In fast allen europäischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen zum Brandschutz und Immissionsschutz. Manches ist auch anders, aber vergleichbar zu der in Deutschland üblichen Systematik geregelt. In anderen Ländern sind die Schornsteinfeger teils bei den Gemeinden oder Städten, sowie der Feuerwehr beschäftigt. Das Entgeld für die Tätigkeiten wird durch die Kommunen eingezogen. Teilweise sind auch ähnliche "Bezirke" wie in Deutschland vorhanden, die durch Kommunen ausgeschrieben oder vergeben werden - genau wie bei uns die Müllabfuhr oder Buslinien. In jedem Fall gelten in unseren Nachbarländern ebenso Vorschriften rund um die Feuerungsanlage. Es stimmt allerdings, dass in Deutschland die Vorschriften am effektivsten sind. Im Gegenzug gibt es in Deutschland die wenigsten Unfälle mit Feuerungsanlagen. Das dürfte es uns doch eine Stunde im Jahr und ein paar Euro wert sein, oder?

3. Könnte der freie Markt die Kosten für Schornsteinfeger billiger machen?

Dieser Aussage stehen Erfahrungen aus anderen Ländern entgegen. Bei Beibehaltung der Kehr.- und Messpflicht wurde den Betreibern in einzelnen Kantonen der Schweiz freigestellt, welcher Schornsteinfeger zu ihnen kommen kann. Dadurch konnte eine "Haus zu Haus Begehung", wie bei uns üblich, nicht mehr durchgeführt werden. Die Preise stiegen um 20 Prozent. Andere Kantone haben inzwischen vom Gedanken der freien Auswahl Abstand genommen. Ähnliches spielt sich auch in Finnland ab. Dort haben etwa 10 Kommunen den Bürgern die Wahl des Schornsteinfegers freigestellt. Die Gebühren stiegen auch dort um 20 Prozent.

 

4. Stimmt es wirklich, dass die Nazis das Schornsteinfegerrecht erfunden haben?

Es wird öfter behauptet, das Schornsteinfegerrecht beruht auf einem Nazigesetz. Gern wird diese jeden Widerspruch zum Schweigen bringende Behauptung genutzt, wenn nichts mehr hilft. Richtig ist, dass die Gesetzlichkeiten zur Kehrpflicht bis ins 17. Jahrhundert zurückreichen. Es ist aber auch richtig, dass das Schornsteinfegergesetz in der Zeit der Hitler-Diktatur geändert wurde. das geschah auch mit vielen anderen Gesetzen, die es heute noch gibt. Denken Sie an die Straßenverkehrsordnung. Wer käme auf die Idee, Gesetze abzuschaffen, weil sie auch während einer schrecklichen Diktatur bestanden haben. Alle Gesetze unseres Rechtsstaates sind in den vergangenen 60 Jahren reformiert worden.

 

5. Sind Schornsteinfeger Spitzel des Staates, die unsere Privatsphäre ausspionieren?

Es gab noch nie Vorgaben oder Regelungen die besagen, dass den Schornsteinfegern der Zugang zu den Häusern zum Bespitzeln der Bürger gewährt wurde. Fragen Sie doch einfach mal den Datenschutzbeauftragten Ihres Landes. Er wird Ihre Frage mit einem Lächeln quittieren! Schornsteinfegr sind für viele Kunden alte Bekannte und genießen hohes Ansehen und großes Vertrauen. Die Schornsteinfeger wissen das zu schätzen. Die Behauptungen, die Schornsteingfeger hätten den Reichstagsbrand von 1933 und den Mord am Schriftsteller Zola inszeniert, sind schlicht absurd.

 

6. Müssen Schornsteinfegr für Fehler wirklich nicht haften?

Wie jeder andere Handwerker müssen Schornsteinfeger selbstverständlich für die schuldhafte Verursachung eines Schadens bei der Durchführung ihrer Arbeit haften. Jeder Bezirksschornsteinfegermeister ist entsprechend haftpflichtversichert.

 

7. Erfinden Schornsteinfeger Mängel, um ihre Tätigkeiten zu rechtfertigen?

Es ist leider falsch, dass bei modernen Anlagen und Schornsteinen keine Mängel mehr auftreten können. Fast 30 Prozent der Kontrollen geben Grund zur Beanstandung. Mal ehrlich - würden Sie ohne gesetzliche Vorgabe regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV fahren? Besonders bei einem Mangel, würde mancher Kraftfahrer das Ausbessern immer noch etwas hinausschieben und sich die Angelegenheit vielleicht für den nächsten Monat vornehmen.

 

8. Wieso kommt nach dem Heizungsbauer der Schornsteinfeger und prüft meine Heizung?

Der Installateur wartet und repariert. Der Schornsteinfeger prüft und berät. Das sind zwei verschiedene Tätigkeiten. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass eine neutrale Institution die vorgeschriebenen Messungen durchführt, die nicht unter dem Erfolgszwang steht, ein Produkt verkaufen zu müssen. Die Aufsicht über diese "hoheitliche" Aufgabe liegt bei den einzelnen Bundesländern. Sie überprüfen die Arbeiten der Bezirksschornsteinfegermeister. Bei der Gebührenfestlegung werden die Vertreter der Haus- und Grundstückseigentümer angehört. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Messung durch den Schornsteinfeger. Die Wartung durch den Heizungsbauer geschieht auf freiwilliger Basis und ist nicht zwingend erforderlich. Die Behauptung, dass 99 Prozent der Betreiber ihre Anlagen regelmäßig warten lassen, ist leider auch falsch. Nur 12 Prozent haben einen festen Wartungsvertrag und etwa weitere 5 bis 8 % lassen ihre Heizung regelmäßig überprüfen. Die meisten Betreiber lassen eine Wartung erst nach der Überprüfung durch den Schornsteinfeger durchführen.

 

9. Ist das Schornsteinfegerrecht mit dem EU-Recht und der Niederlassungsfreiheit überhaupt vereinbar?

DasSchornsteinfegerrecht widerspricht nicht der Wettbewerbsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit. Auch bei den Schornsteinfegern kann sich jeder EU-Bürger, wenn er die gleichen Voraussetzungen hat wie ein inländischer Schornsteinfeger, für die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister bewerben. Die Gebühren werden von den Behörden festgelegt und nicht vom jeweiligen Betriebsinhaber. So ist auch das Wettbewerbsrecht nicht verletzt. Im übrigen hat die EU festgestellt, dass die deutschen Gebühren, im Europa-Vergleich, unterdurchschnittlich sind.

 

10. Verdienen sich Schornsteinfeger eine goldene Nase?

Da ist von Mafia und goldenen Nasen die Rede. Wir scheuen uns nicht, alles offen zu legen. Jeder Betrieb eines Bezirksschornsteinfegermeisters wird von der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland auf genau die gleiche Größe eingeteilt. Dabei wird die Arbeit so verteilt, dass jeder Betrieb das gleiche Atbeitspensum abarbeiten muss. Ein angestellter Schornsteinfeger kann seinen Verdienst nicht über 2400 € brutto ansiedeln. Sie wissen genau, was davon netto übrig bleibt. Die Bruttoeinnahmen aus den Gebühren eines Bezirksschornsteinfegers liegen jährlich bei rund 120.000 €. Das klingt auf den ersten Blick viel. Rund 70 % davon müssen allerdings in Form von Löhnen, Steuern, Gebühren, Transport, Investitionen, Werkzeuge und Versicherungen sowie Sozialabgaben bezahlt werden. Eine Erhöhung des Umsatzes durch unternehmerische Initiativen wie Anzeigen in der Zeitung im Nachbarkreis ist nicht möglich. Das Einkommen der Schornsteinfeger ist tatsächlich sicher, aber zu Ihrem Vorteil! Denn nur wer auf einem sicheren Fundament steht, wird im Interesse Ihres Lebens und Ihrer Gesundheit unbestechlich bleiben und Ihre Interessen vertreten. Für goldene Nasen reicht der Spielraum des Gesetzgebers nicht.

Impressum: Zentralverband deutscher Schornsteinfeger e.V. Gewerkschaftlicher Fachverband und Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband

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Stand: 09.07.2004